Kärntner Netzwerk
gegen Armut
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Als Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung sind wir darum bemüht, im regionalen Bereich Strukturen, Praktiken und Gesetze, die zur Armutsgefährdung, eklatanter Ungerechtigkeit oder zu enormer Bereicherung führen, publik zu machen und gemeinsam mit den zuständigen öffentlichen Einrichtungen Änderungen zu fordern oder vorzuschlagen. Dabei sollen regionale Prozesse stets im Kontext von österreichweiten respektive europäischen Entwicklungen betrachtet werden.

Des Weiteren streben wir in Hinblick auf die dramatische Entwicklung und als Konsequenz für eine wirksame Armutsbekämpfung in Kärnten und Österreich an, dass alle gesetzliche Veränderungen oder Neuerungen einer „Sozialverträglichkeitsprüfung“ unterzogen werden.

Das dieser Aufgabenstellung zugrunde liegende „Menschenbild“ folgt der Leitvorstellung, dass alle Menschen das gleiche Recht auf Leben und Persönlichkeitsentwicklung haben. Davon unabhängig ist Geschlecht, die Generation sowie unterschiedliche soziale, ethnische und kulturelle Herkunft von Menschen. Dabei wird von der „Mündigkeit und Selbstbestimmung“ der Menschen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen, „Bildung als Bürgerrecht“ sowie vom „Ausbau“ der sozialen Teilhabechancen „in unterschiedlichen Lebensbereichen“ (z.B. Bildung, Beteiligung am kulturellen, politischen Leben, Integration in gesellschaftlichen Gruppen usw.) ausgegangen.